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VGH Bayern, 30.01.2014 - 14 CS 12.2745 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Einstweiliger Rechtsschutz; Kostentragung für die Unterbringung eingezogener artengeschützter Tiere; Auswahlermessen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 02.05.2011 - 14 B 10.2361
Einziehung von Tieren besonders geschützter Arten; Nachweispflicht der …
Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2014 - 14 CS 12.2745
Der Senat hat mit Urteil vom 2. Mai 2011 - 14 B 10.2361 u.a. - (juris) die Klagen des Antragstellers gegen die Einziehungsbescheide abgewiesen.Dies wurde im Übrigen auch im Urteil des Senats vom 2. Mai 2001 - 14 B 10.2361 u. a. - (juris) gegenüber dem Antragsteller rechtskräftig festgestellt, da sich die Entscheidung über eine Anfechtungsklage nicht in dem Rechtsschluss erschöpft, dass der Verwaltungsakt rechtmäßig oder rechtswidrig ist, sondern grundsätzlich die Feststellung umfasst, dass die Voraussetzungen der unmittelbaren Ermächtigungsgrundlage vorliegen oder nicht vorliegen (…vgl. Rennert in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 121 Rn. 26).
- BVerwG, 07.08.2008 - 7 C 7.08
Bindungswirkung; Rechtskraft; tragende Gründe; Auslegung von Bescheid; …
Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2014 - 14 CS 12.2745
Über den Wortlaut des § 121 VwGO hinaus sind überdies auch die Gerichte in einem späteren Prozess an rechtskräftige Urteile zwischen den Beteiligten gebunden (BVerwG, U.v. 7.8.2008 - 7 C 7.08 - BVerwGE 131, 346 Rn. 19). - BVerwG, 19.09.2011 - 7 B 50.11
Nachträgliche Heilbarkeit formfehlerhafter und mehrdeutiger Begründungen eines …
Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2014 - 14 CS 12.2745
Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Revision hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 19. September 2011 - 7 B 50.11 - (juris) zurückgewiesen.
- VGH Bayern, 26.08.2014 - 14 CS 14.1368
Einstweiliger Rechtsschutz; verfristetes neues Vorbringen im Beschwerdeverfahren …
Seinen Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 7. Dezember 2012 abgelehnt, die daraufhin erhobene Beschwerde hat der Senat mit Beschluss vom 30. Januar 2014 - 14 CS 12.2745 - zurückgewiesen.Dabei erschöpft sich der Vortrag des Antragstellers im Schriftsatz vom 3. Juli 2014 - ohne auf den nunmehr angefochtenen Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 20. Mai 2014 einzugehen - in der bloßen Wiederholung des Vorbringens im Beschwerdeverfahren Az. 14 CS 12.2745 bezogen auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 7. Dezember 2012 (betreffend den Bescheid vom 24. November 2011).
Nachdem der Antragsteller nicht darlegt, inwieweit dem hier streitgegenständlichen (Folge-)Bescheid vom 9. November 2012 anders als dem vom Senat bereits beurteilten Bescheid vom 24. November 2011 die wiederholt geltend gemachten Fehler anhaften, kann auf die Begründung im Beschluss des Senats vom 30. Januar 2014 - 14 CS 12.2745 - betreffend den Bescheid vom 24. November 2011, der auf den gleichen Erwägungen beruht und sich nur auf einen anderen Zeitraum bezieht, voll umfänglich verwiesen werden.
- VGH Bayern, 03.02.2014 - 14 C 12.2746
Unbegründete Beschwerde gegen ablehnenden Prozesskostenhilfebeschluss
Die tatbestandlichen Voraussetzungen für den Erlass des Bescheids sind erfüllt, auf die Begründung im Beschluss des Senats vom 30. Januar 2014 im Verfahren 14 CS 12.2745 wird insoweit verwiesen.Auch insoweit wird auf die Begründung im Beschluss des Senats vom 30. Januar 2014 im Verfahren 14 CS 12.2745 verwiesen.